Standesamt Stuttgart Möhringen

Anschrift

Standesamt Stuttgart Möhringen
Eberhardstr. 6
70161 Stuttgart


Mail:
standesamt@stuttgart.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 13:00
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: 08:30 – 13:00
Donnerstag: 14:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 13:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stuttgart Möhringen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0711) 21 68 88 52
E-Mail: standesamt@stuttgart.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stuttgart Möhringen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Stuttgart Möhringen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Stuttgart Möhringen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Stuttgart Möhringen beantragen.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Regel besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch können auch die Eltern eigenständig die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamt Stuttgart Möhringen das Dokument aus. Es bieten sich variantenreiche Formen der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt für verschiedene Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn die Urkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Stuttgart Möhringen einen Ersatz bitten. Dafür werden gewöhnlich personenbezogene Daten und eine Identifikation, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Stuttgart Möhringen

Definition

Eine Heirat bestimmt eine erklärte, überwiegend gerecht geregelte, gestärkte Grundlage einer Beziehung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt in Stuttgart Möhringen aufnehmen und die dazu wichtigen Dokumente beschaffen. Generell müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Stuttgart Möhringen vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann dieser, den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht in Stuttgart Möhringen sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für das Recht der Trauung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können weitere Dokumente gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Stuttgart Möhringen berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Stuttgart Möhringen schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Stuttgart Möhringen

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis

Höhe
247 m ü. NHN

Fläche
207,32 km2

Einwohner
626.275 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
3021 Einwohner je km2

Postleitzahl
70161

Vorwahl
0711

KFZ Kennzeichen
S

Gemeindeschlüssel
08 1 11 000

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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