Standesamt Grundsheim
Anschrift
Standesamt Grundsheim
Marktstraße 1
89597 Munderkingen
Mail: standesamt@munderkingen.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Grundsheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@munderkingen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Grundsheim.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Grundsheim
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Grundsheim ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Grundsheim geboren sind.
Im Folgenden sind zahlreiche generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In diesem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Praxis führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Eltern persönlich die Geburt einreichen.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist erteilt die Behörde in Grundsheim die Geburtsurkunde aus. Es existieren variantenreiche Sorten von Geburtsurkunden, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.
Anwendung
Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird gebraucht zu vielfältige administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.
Neubestellung
Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Grundsheim einen Ersatz beantragen. Hierfür sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Grundsheim
Definition
Eine Vermählung beschreibt eine dokumentierte, zumeist gesetzlich geregelte, gestärkte Grundlage einer Beziehung beider Personen.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Verehelichung beim Amt in Grundsheim erklären und die dazu wichtigen Nachweise. erhalten. Prinzipiell sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Grundsheim erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welches Standesamt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.
Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann dafür viele Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Heirat amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen im Original vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen können weitere Schreiben erforderlich sein! Das Standesamt in Grundsheim ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Grundsheim schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Grundsheim
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Tübingen
Kreis
Alb-Donau-Kreis
Höhe
516 m ü. NHN
Fläche
13,07 km2
Einwohner
5385 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
412 Einwohner je km2
Postleitzahl
89597
Vorwahl
07393
KFZ Kennzeichen
UL
Gemeindeschlüssel
08 4 25 081
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