Standesamt Erbach

Anschrift

Standesamt Erbach
Erlenbachstraße 50
89155 Erbach


Mail:
standesamt@erbach-donau.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Erbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@erbach-donau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Erbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Erbach

Definition

Eine Heirat bestimmt eine erklärte, meistens zulässig statthafte, untermauerte Erklärung eines Beisammenseins beider Persönlichkeiten.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Erbach aufnehmen und die hierbei erforderlichen Papiere erhalten. Grundsätzlich sollten Sie selber im Erbach vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser seinen Partner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann dafür einige Fragen an das Paar stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Verehelichung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten beim Standesamt Erbach. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu befähigen, die Verehelichung zu registrieren. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Amt in Erbach gemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und teilweise weitere Nachweise erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.

 

Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht erlaubt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall kann das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

Stammen Sie von einem anderen Land?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen endgültigen Termin für die Trauung vereinbaren.

Unterlagen

Erfahrungsgemäß sind folgende Materialien darzulegen:

 Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Dokument durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen vorliegen, Replikate gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen wichtig sein! Das Standesamt in Erbach stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Erbach zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Erbach

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Tübingen

Kreis
Alb-Donau-Kreis

Höhe
529 m ü. NHN

Fläche
63,29 km2

Einwohner
13.797 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
218 Einwohner je km2

Postleitzahl
89155

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
UL

Gemeindeschlüssel
08 4 25 039

Bürgermeister
Achim Gaus (seit 1. Januar 2011)

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