Standesamt Königsbach-Stein Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Königsbach-Stein
Marktplatz 6
75203 Königsbach-Stein


Mail:
standesamt@koenigsbach-stein.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Königsbach-Stein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@koenigsbach-stein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Königsbach-Stein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Königsbach-Stein

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Königsbach-Stein geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Königsbach-Stein beantragen.

Im Weiteren sind einige allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Praxis verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber können auch die Eltern persönlich die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert die Behörde in Königsbach-Stein die Geburtsurkunde aus. Es existieren verschiedene Versionen von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Falls die Urkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Königsbach-Stein eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Königsbach-Stein

Definition

Eine Trauung definiert eine amtliche, meistens rechtlich erlaubte, belegte Bestätigung eines Verbunds beider Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Königsbach-Stein anmelden und die dazu wichtigen Anträge und Urkunden beziehen. Generell müssen Sie selber beim Amt in Königsbach-Stein erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Königsbach-Stein antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss deswegen eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Hochzeit verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schreiben vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen werden weitere Untelagen wichtig sein! Das Standesamt in Königsbach-Stein klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Königsbach-Stein

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Königsbach-Stein

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Wegweiser:

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