Standesamt Gernsbach
Anschrift
Standesamt Gernsbach
Igelbachstraße 11
76593 Gernsbach
Mail: standesamt@gernsbach.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gernsbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@gernsbach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gernsbach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Gernsbach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Gernsbachgeboren wurden, beim Standesamt Gernsbach beantragt werden.
Anbei zahlreiche generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In unserem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt deklarieren.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt liefert die Behörde in Gernsbach das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedene Versionen von Geburtsnachweisen, etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
Verwendung
Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt zu verschiedene bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.
Neubestellung
Wenn das Dokument verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Gernsbach eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür werden meistens persönliche Daten und eine Identifikation, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Gernsbach
Definition
Eine Ehe verdeutlicht eine anerkannte, gewöhnlich rechtlich rechtmäßige, belegte Form einer Beziehung von zwei Menschen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Standesamt Gernsbach anzeigen und die zu diesem Zweck wichtigen Nachweise. erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie selber im Gernsbach auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung durchführen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Ihr Amt in Gernsbach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Üblicherweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Gernsbach schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Dokumente zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Gernsbach
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Karlsruhe
Kreis
Rastatt
Höhe
174 m ü. NHN
Fläche
82,03 km2
Einwohner
14.171 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
173 Einwohner je km2
Postleitzahl
76593
Vorwahl
07224
KFZ Kennzeichen
RA, BH
Gemeindeschlüssel
08 2 16 017
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