Standesamt Großerlach Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Großerlach
Bahnhofstraße 3
71560 Sulzbach an der Murr


Mail:
standesamt@grosserlach.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großerlach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@grosserlach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großerlach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Großerlach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, solche, die die Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Großerlach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Großerlach eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind einige wenige Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Generell tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings dürfen auch die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Amt Großerlach das Dokument aus. Es existieren verschiedenartige Typen von Geburtsurkunden, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Das Dokument wird eingesetzt für unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Großerlach einen Ersatz beantragen. Für diesen Zweck werden gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Großerlach

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine behördliche, weitgehend juristisch statthafte, gesicherte Form einer Verbindung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung beim Amt in Großerlach erklären und die dafür unerlässlichen Nachweise. besorgen. Grundsätzlich müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Großerlach auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet den anderen in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente abgegeben werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen relevant sein! Ihr Standesamt in Großerlach informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Großerlach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Großerlach

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Baden Württemberg

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