Standesamt Heiligkreuzsteinach
Anschrift
Standesamt Heiligkreuzsteinach
Rathausstraße 28
69250 Schönau
Mail: standesamt@stadt-schoenau.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Heiligkreuzsteinach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-schoenau.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Heiligkreuzsteinach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Heiligkreuzsteinach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Heiligkreuzsteinach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Heiligkreuzsteinach geboren sind.
Hier einige verschiedene generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In unserem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch können ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamt Heiligkreuzsteinach die Urkunde aus. Es existieren diverse Formen von Geburtsurkunden, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.
Gebrauch
Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Das Dokument wird verwendet bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Wenn die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Heiligkreuzsteinach eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck werden gewöhnlich persönliche Angaben und eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Heiligkreuzsteinach
Definition
Eine Hochzeit definiert eine begründete, gewöhnlich juristisch erlaubte, gefestigte Bestätigung einer Vereinigung zweier Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt Heiligkreuzsteinach aufnehmen und die dafür erforderlichen Papiere beziehen. Prinzipiell müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Heiligkreuzsteinach antreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.
Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dafür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Bericht der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originaldokumente vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben vonnöten sein! Das Standesamt in Heiligkreuzsteinach informiert Sie gerne!
Fristen
Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Heiligkreuzsteinach schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Heiligkreuzsteinach
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Karlsruhe
Kreis
Rhein-Neckar-Kreis
Höhe
180 m ü. NHN
Fläche
22,49 km2
Einwohner
4406 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
196 Einwohner je km2
Postleitzahl
69250
Vorwahl
06228
KFZ Kennzeichen
HD
Gemeindeschlüssel
08 2 26 080
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