Standesamt Niedereschach Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Niedereschach
Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen


Mail:
standesamt@villingen-schwenningen.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Niedereschach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@villingen-schwenningen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Niedereschach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Niedereschach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Niedereschach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Niedereschach beantragen.

Nachstehend sind verschiedene grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Regel vollzieht die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings dürfen auch die Eltern selbst ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert das Standesamtsbüro Niedereschach die Urkunde aus. Es finden sich variantenreiche Arten von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht für vielfältige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Niedereschach einen Ersatz ersuchen. Dafür sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Niedereschach

Definition

Eine Ehe beschreibt eine anerkannte, überwiegend zulässig rechtmäßige, untermauerte Form eines Verbunds von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Amt in Niedereschach einleiten und die dazu relevanten Anträge und Urkunden holen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell im Niedereschach antreten. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, den anderen durch einen Brief zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung vorliegen, Kopien sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage gefordert sein! Das Standesamt in Niedereschach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Niedereschach

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Freiburg

Kreis
Schwarzwald-Baar-Kreis

Höhe
758 m ü. NHN

Fläche
165,53 km2

Einwohner
86.475 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
522 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
VS

Gemeindeschlüssel
08 3 26 074

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Niedereschach

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