Standesamt Leutenbach (Winnenden) Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Leutenbach (Winnenden)
Torstr. 10
71364 Winnenden


Mail:
standesamt@winnenden.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 15:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Leutenbach (Winnenden) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 71 95) 1 33 70
E-Mail: standesamt@winnenden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Leutenbach (Winnenden).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Leutenbach (Winnenden)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Leutenbach (Winnenden) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Leutenbach (Winnenden) geboren sind.

Nachstehend sind einige Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Gewöhnlich führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert die Behörde in Leutenbach (Winnenden) die Urkunde aus. Es bieten sich verschiedenartige Typen von Geburtsnachweisen, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Das Dokument wird eingesetzt bei unterschiedliche administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Urkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Leutenbach (Winnenden) eine Duplikaturkunde anfordern. Hierfür benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Leutenbach (Winnenden)

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine behördliche, vorwiegend legitim legale, festgemachte Grundlage eines Bündnisses von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung beim Standesamt in Leutenbach (Winnenden) einleiten und die dafür notwendigen Unterlagen zu erhalten. Generell müssen Sie offiziell beim Standesamt Leutenbach (Winnenden) vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht in Leutenbach (Winnenden) sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dazu viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Bericht des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen relevant sein! Ihr Standesamt in Leutenbach (Winnenden) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Leutenbach (Winnenden) zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Leutenbach (Winnenden)

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis
Rems-Murr-Kreis

Höhe
292 m ü. NHN

Fläche
28,05 km2

Einwohner
28.569 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1019 Einwohner je km2

Postleitzahl
71364

Vorwahl
07195

KFZ Kennzeichen
WN, BK

Gemeindeschlüssel
08 1 19 085

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Leutenbach (Winnenden)

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