Standesamt Villingen-Schwenningen

Anschrift

Standesamt Villingen-Schwenningen
Münsterplatz 7/8
78050 Villingen-Schwenningen


Mail:
standesamt@villingen-schwenningen.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Villingen-Schwenningen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@villingen-schwenningen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Villingen-Schwenningen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Villingen-Schwenningen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Villingen-Schwenningen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Villingen-Schwenningen beantragen.

Hier sind einige wenige allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Gewöhnlich erledigt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Amt Villingen-Schwenningen das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Kategorien der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird zu verschiedene bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Villingen-Schwenningen eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Villingen-Schwenningen

Definition

Eine Ehe bildet eine behördliche, meistens rechtens erlaubte, gesicherte Begründung einer Beziehung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Verehelichung beim Amt in Villingen-Schwenningen anmelden und die dazu notwendigen Dokumente erhalten. Generell sollten Sie persönlich beim Standesamt Villingen-Schwenningen erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen einige Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Trauung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Abzüge gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Das Stadtbüro in Villingen-Schwenningen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Villingen-Schwenningen zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Villingen-Schwenningen

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Freiburg

Kreis
Schwarzwald-Baar-Kreis

Höhe
758 m ü. NHN

Fläche
165,53 km2

Einwohner
86.475 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
522 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
VS

Gemeindeschlüssel
08 3 26 074

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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