Standesamt Urbach (Baden-Württemberg)

Anschrift

Standesamt Urbach (Baden-Württemberg)
Schulstraße 31
73655 Plüderhausen


Mail:
standesamt@urbach.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Urbach (Baden-Württemberg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@urbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Urbach (Baden-Württemberg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Urbach (Baden-Württemberg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Urbach (Baden-Württemberg) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Urbach (Baden-Württemberg) geboren sind.

Nachfolgend finden Sie verschiedene allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Generell erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, allerdings dürfen gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamtsbüro Urbach (Baden-Württemberg) das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Typen der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Sie wird zu verschiedene bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Urbach (Baden-Württemberg) eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck benötigt man in der Regel personenbezogene Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Urbach (Baden-Württemberg)

Definition

Eine Vermählung benennt eine behördliche, meistens rechtlich zugestandene, gesicherte Begründung einer Vereinigung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Urbach (Baden-Württemberg) erklären und die hierfür notwendigen Unterlagen zu beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selber beim Amt in Urbach (Baden-Württemberg) erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Bericht der Behörde. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können andere Unterlagen gefordert sein! Das Amt in Urbach (Baden-Württemberg) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Urbach (Baden-Württemberg) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.