Standesamt Immendingen
Anschrift
Standesamt Immendingen
Hauptstraße 36
78187 Geisingen
Mail: standesamt@geisingen.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Immendingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@geisingen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Immendingen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Immendingen
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Immendingengeborene Personen beim Standesamt Immendingen zu beantragen.
Im Folgenden sind einige Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Generell tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber können ebenso die Eltern eigenständig die Geburt anmelden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Amt Immendingen die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Sorten von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.
Verwendungszweck
Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt zu diverse administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.
Neubestellung
Sollte das Dokument verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Immendingen eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Immendingen
Definition
Eine Heirat definiert eine anerkannte, überwiegend rechtlich legale, untermauerte Basis eines Beisammenseins von paarigen Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Unverheirateten können die Trauung beim Amt in Immendingen aufnehmen und die dazu unerlässlichen Unterlagen zu holen. Unbedingt sollten Sie selbst beim Amt in Immendingen vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt den anderen schriftlich zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Immendingen antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Anmeldung der Verehelichung verbindlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht der Behörde. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Immendingen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Immendingen zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der zwingenden Dokumente zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Immendingen
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Kreis
Tuttlingen
Höhe
667 m ü. NHN
Fläche
73,75 km2
Einwohner
6347 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
86 Einwohner je km2
Postleitzahl
78187
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
TUT
Gemeindeschlüssel
08 3 27 018
Wegweiser:
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