Standesamt Neunkirchen (Baden-Württemberg) Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Neunkirchen (Baden-Württemberg)
Am Marktplatz 1
74858 Aglasterhausen


Mail:
standesamt@neunkirchen.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neunkirchen (Baden-Württemberg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neunkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neunkirchen (Baden-Württemberg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neunkirchen (Baden-Württemberg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, solche, die die Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Neunkirchen (Baden-Württemberg)geborene Personen beim Standesamt Neunkirchen (Baden-Württemberg) zu beantragen.

Nachstehend sind einige Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Normalerweise erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings dürfen gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt die Behörde in Neunkirchen (Baden-Württemberg) das Dokument aus. Es bieten sich verschiedene Typen von Geburtsdokumenten, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird gebraucht für vielfältige administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sofern das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Neunkirchen (Baden-Württemberg) eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck werden gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neunkirchen (Baden-Württemberg)

Definition

Eine Ehe bildet eine erklärte, weitgehend zulässig rechtmäßige, belegte Begründung eines Bündnisses gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Verehelichung bei der Behörde in Neunkirchen (Baden-Württemberg) erklären und die hierbei erforderlichen Dokumente beziehen. Unbedingt sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Neunkirchen (Baden-Württemberg) auftreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht in Neunkirchen (Baden-Württemberg) sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Trauung rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung vom Standesamt. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können weitere Schreiben gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Neunkirchen (Baden-Württemberg) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Neunkirchen (Baden-Württemberg) schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Neunkirchen (Baden-Württemberg)

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

Neunkirchen (Baden-Württemberg)

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Wegweiser:

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