Standesamt Graben-Neudorf Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Graben-Neudorf
Hauptstraße 39
76676 Graben-Neudorf


Mail:
standesamt@graben-neudorf.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Graben-Neudorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@graben-neudorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Graben-Neudorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Graben-Neudorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Graben-Neudorf ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Graben-Neudorf geboren sind.

Hier einige zahlreiche allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Normalerweise vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, allerdings können auch die Eltern persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamt Graben-Neudorf die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedene Formen von Geburtsdokumenten, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Sie wird bei mannigfaltige administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Graben-Neudorf eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Graben-Neudorf

Definition

Eine Heirat bestimmt eine begründete, weitgehend gesetzlich statthafte, festgemachte Bestätigung einer Vereinigung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Verehelichung beim Amt in Graben-Neudorf aufnehmen und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Prinzipiell müssen Sie direkt beim Amt in Graben-Neudorf auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Graben-Neudorf antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann in Folge dessen viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Replikate gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente wichtig sein! Ihr Trauamt in Graben-Neudorf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Graben-Neudorf zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Graben-Neudorf

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

Graben-Neudorf

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