Standesamt Lorch

Anschrift

Standesamt Lorch
Hauptstraße 19
73547 Lorch


Mail:
standesamt@stadt-lorch.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lorch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-lorch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lorch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lorch

Definition

Eine Ehe benennt eine bewiesene, meistens juristisch erlaubte, belegte Erklärung einer Bindung zweier zusammengehörender Menschen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Standesamt in Lorch anzeigen und die dazu relevanten Dokumente besorgen. Unbedingt müssen Sie direkt bei der Behörde in Lorch auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt den anderen durch einen Brief ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Lorch sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird hierfür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim Standesamt Lorch. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus akutem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Lorch angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland geschieden so ist zu beachten: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Informationen erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.

  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.

 

Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. augeschlossen.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

Sind Sie aus dem Ausland?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen feststellen und einen endgültigen Termin die Hochzeit vereinbaren.

Unterlagen

Nach den Regelungen sind folgende Bescheinigungen vorzulegen:

 Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Urkunde durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können weitere Schreiben relevant sein! Ihr Hochzeitsamt in Lorch ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Lorch zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Lorch

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis
Ostalbkreis

Höhe
288 m ü. NHN

Fläche
34,28 km2

Einwohner
10.929 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
319 Einwohner je km2

Postleitzahl
73547

Vorwahl
07172

KFZ Kennzeichen
AA, GD

Gemeindeschlüssel
08 1 36 042

Bürgermeister

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