Standesamt Gschwend
Anschrift
Standesamt Gschwend
Gmünder Straße 2
74417 Gschwend
Mail: standesamt@gschwend.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gschwend vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@gschwend.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gschwend.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Gschwend
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Gschwend ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Gschwend geboren sind.
Anbei verschiedene allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Regel verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt deklarieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamtsbüro Gschwend die Urkunde aus. Es gibt unterschiedliche Typen von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Nutzung
Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Sie wird gebraucht zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Wenn die Urkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Gschwend einen Ersatz bitten. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Ausweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Gschwend
Definition
Eine Heirat verdeutlicht eine amtliche, meistenteils zulässig legale, gestärkte Bestätigung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Individuen.
Beschreibung
Die Personen sind gehalten die Vermählung beim Standesamt in Gschwend erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie direkt im Gschwend vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Gschwend antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Amt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dazu eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Replikate werden nicht anerkannt!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderer Lage können andere Unterlagen notwendig sein! Ihr Trauamt in Gschwend stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Gschwend zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Nachweise etwas dauern kann.
Kosten
Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Gschwend
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Wegweiser:
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