Standesamt Ubstadt-Weiher Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Ubstadt-Weiher
Bruchsaler Straße 1-3
76698 Ubstadt-Weiher


Mail:
standesamt@ubstadt-weiher.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ubstadt-Weiher vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ubstadt-weiher.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ubstadt-Weiher.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ubstadt-Weiher

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, welche Dokumente die Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Ubstadt-Weiher geboren wurden, beim Standesamt Ubstadt-Weiher beantragt werden.

Nachstehend sind einige Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Praxis verrichtet die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, aber dürfen auch die Eltern eigenständig die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Amt Ubstadt-Weiher das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung diverse Versionen der Geburtsbescheinigungen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird eingesetzt zu verschiedene administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn die Urkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Ubstadt-Weiher eine neue Urkunde anfordern. Dafür sind erforderlich in der Regel persönliche Daten und ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ubstadt-Weiher

Definition

Eine Verehelichung benennt eine begründete, meistenteils rechtens rechtmäßige, untermauerte Bestätigung einer Verbindung zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Standesamt in Ubstadt-Weiher anmelden und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu erhalten. Generell müssen Sie direkt beim Amt in Ubstadt-Weiher vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht in Ubstadt-Weiher sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Trauung rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten gewünscht sein! Das Amt in Ubstadt-Weiher beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Ubstadt-Weiher schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Ubstadt-Weiher

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Ubstadt-Weiher

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Wegweiser:

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