Standesamt Wald (Baden-Württemberg)
Anschrift
Standesamt Wald (Baden-Württemberg)
Am Kirchplatz 1
88630 Pfullendorf
Mail: standesamt@pfullendorf.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wald (Baden-Württemberg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@pfullendorf.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wald (Baden-Württemberg).
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Wald (Baden-Württemberg)
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Wald (Baden-Württemberg)geboren wurden, beim Standesamt Wald (Baden-Württemberg) beantragt werden.
Nachfolgend finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der BRD sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings können ebenso die Eltern selbst ihre Geburt deklarieren.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Amt Wald (Baden-Württemberg) das Dokument aus. Es gibt diverse Sorten von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.
Verwendungszweck
Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird bei verschiedene administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.
Neubestellung
Falls einmal das Dokument abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Wald (Baden-Württemberg) eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man normalerweise persönliche Daten und ein Ausweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Wald (Baden-Württemberg)
Definition
Eine Vermählung verdeutlicht eine bewiesene, zumeist rechtlich erlaubte, festgemachte Begründung einer Vereinigung zweier Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Verlobten sollten die Trauung beim Standesamt in Wald (Baden-Württemberg) erklären und die dafür wichtigen Nachweise. holen. Auf jeden Fall sollten Sie selber beim Standesamt Wald (Baden-Württemberg) vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist dieser befugt den anderen schriftlich ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Amt für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung registrieren wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist zwingend, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen viele Fragen an die Verlobten stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht gestattet!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Wald (Baden-Württemberg) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Wald (Baden-Württemberg) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Der Preis für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Wald (Baden-Württemberg)
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Tübingen
Kreis
Sigmaringen
Höhe
654 m ü. NHN
Fläche
90,5 km2
Einwohner
13.501 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
149 Einwohner je km2
Postleitzahl
88630
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
SIG, SLG, STO, ÜB
Gemeindeschlüssel
08 4 37 088
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