Standesamt Gingen an der Fils Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Gingen an der Fils
Schloß 1-4
73072 Donzdorf


Mail:
standesamt@donzdorf.de

Standesamt Baden-Württemberg
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gingen an der Fils vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 71 62) 92 25 05
E-Mail: standesamt@donzdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gingen an der Fils.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gingen an der Fils

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Gingen an der Fils geboren wurden, beim Standesamt Gingen an der Fils beantragt werden.

Nachstehend sind zahlreiche allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Praxis tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen können ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Gingen an der Fils das Dokument aus. Es existieren variantenreiche Typen von Geburtsdokumenten, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Sie wird eingesetzt zu vielfältige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls das Dokument abhandenkommt bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Gingen an der Fils eine neue Urkunde bitten. Hierfür sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gingen an der Fils

Definition

Eine Vermählung bildet eine begründete, vorwiegend zulässig legale, untermauerte Begründung eines Bündnisses von zwei Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Vermählung beim Standesamt in Gingen an der Fils anmelden und die hierfür notwendigen Nachweise. beschaffen. Unbedingt müssen Sie selbst beim Standesamt Gingen an der Fils auftreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Gingen an der Fils antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird deswegen einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können weitere Schreiben wichtig sein! Ihr Amt in Gingen an der Fils beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Gingen an der Fils zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Gingen an der Fils

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis
Göppingen

Höhe
407 m ü. NHN

Fläche
39,82 km2

Einwohner
10.795 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
271 Einwohner je km2

Postleitzahl
73072

Vorwahl
07162

KFZ Kennzeichen
GP

Gemeindeschlüssel
08 1 17 015

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Gingen an der Fils auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Gingen an der Fils

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Donzdorf.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Baden-Württemberg: