Standesamt Göppingen
Anschrift
Standesamt Göppingen
Hauptstr. 1
73033 Göppingen
Mail: standesamt@goeppingen.de
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Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 13:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 13:30 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Göppingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 71 61) 65 03 4 11
E-Mail: standesamt@goeppingen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Göppingen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Göppingen
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Göppingen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Göppingen geboren sind.
Im Folgenden sind mehrere allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
Hierzulande müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Generell vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Amt Göppingen das Dokument aus. Man unterscheidet mannigfaltige Kategorien der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.
Verwendungszweck
Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird verwendet bei verschiedene bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.
Nachbestellung
Sofern die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Göppingen eine Ersatzurkunde beantragen. Hierfür benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Göppingen
Definition
Eine Heirat definiert eine dokumentierte, überwiegend gesetzlich erlaubte, gefestigte Begründung eines Bündnisses zweier Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Personen sollten die Trauung beim Standesamt Göppingen anmelden und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Prinzipiell müssen Sie selber im Göppingen antreten. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Registration der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss deswegen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen gefordert sein! Das Amt in Göppingen ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Göppingen zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Göppingen
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Stuttgart
Kreis
Göppingen
Höhe
323 m ü. NHN
Fläche
59,21 km2
Einwohner
58.061 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
981 Einwohner je km2
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
GP
Gemeindeschlüssel
08 1 17 026
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- Hinweis auf Bedrohungslage: Polizei räumt Weihnachtsmarkt - Nau.ch