Standesamt Obersulm
Anschrift
Standesamt Obersulm
Bernhardstraße 1
74182 Obersulm
Mail: standesamt@obersulm.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Obersulm vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@obersulm.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Obersulm.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Obersulm
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Obersulmgeboren wurden, beim Standesamt Obersulm beantragt werden.
Im Weiteren sind zahlreiche allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Generell führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Amt Obersulm das Dokument aus. Es existieren diverse Arten der Geburtsnachweisen, etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.
Einsatz
Das Dokument fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird eingesetzt zu diverse administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.
Neubestellung
Sofern die Urkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Obersulm einen Ersatz beantragen. Hierfür sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Obersulm
Definition
Eine Heirat definiert eine erklärte, gewöhnlich juristisch geregelte, verankerte Kennzeichung einer Vereinigung von paarigen Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Verlobten müssen die Heirat bei der Behörde in Obersulm anmelden und die hierbei notwendigen Unterlagen zu beziehen. Unbedingt müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Obersulm erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet den anderen schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welches Amt für die Durchführung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung durchführen wollen.
Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderer Lage können andere Unterlagen erforderlich sein! Das Standesamt in Obersulm ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Nachweise Zeit benötigen wird.
Kosten
Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Obersulm
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Wegweiser:
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