Standesamt Eichstetten am Kaiserstuhl

Anschrift

Standesamt Eichstetten am Kaiserstuhl
Hauptstraße 11
79268 Bötzingen


Mail:
standesamt@eichstetten-am-kaiserstuhl.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eichstetten am Kaiserstuhl vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@eichstetten-am-kaiserstuhl.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eichstetten am Kaiserstuhl.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Eichstetten am Kaiserstuhl

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Eichstetten am Kaiserstuhlgeboren wurden, beim Standesamt Eichstetten am Kaiserstuhl beantragt werden.

Im Weiteren sind zahlreiche Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Gewöhnlich übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, trotzdem dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamtsbüro Eichstetten am Kaiserstuhl die Urkunde aus. Es bieten sich diverse Arten der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Sie wird benötigt bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Eichstetten am Kaiserstuhl eine Duplikaturkunde ersuchen. Hierfür benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Eichstetten am Kaiserstuhl

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine behördliche, meistens rechtens rechtmäßige, gestärkte Basis eines Verbunds beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Trauung beim Standesamt in Eichstetten am Kaiserstuhl anzeigen und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell beim Standesamt Eichstetten am Kaiserstuhl antreten. Ist einer der Zweien verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Eichstetten am Kaiserstuhl antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann in Folge dessen einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalausgaben abgegeben werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen gefordert sein! Das Trauamt in Eichstetten am Kaiserstuhl berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Eichstetten am Kaiserstuhl zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.