Standesamt Marbach am Neckar Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Marbach am Neckar
Marktstr. 23
71672 Marbach am Neckar


Mail:
standesamt@schillerstadt-marbach.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00 / 15:00 – 18:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Marbach am Neckar vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 71 44) 10 22 19
E-Mail: standesamt@schillerstadt-marbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Marbach am Neckar.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Marbach am Neckar

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Marbach am Neckargeborene Personen beim Standesamt Marbach am Neckar zu beantragen.

Im Weiteren sind einige wenige allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Meistens tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert die Behörde in Marbach am Neckar das Dokument aus. Man unterscheidet diverse Kategorien der Geburtsnachweisen, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird benötigt zu diverse administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Marbach am Neckar eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Marbach am Neckar

Definition

Eine Heirat bestimmt eine bewiesene, überwiegend juristisch zulässige, gesicherte Kennzeichung eines Verbunds zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Standesamt Marbach am Neckar einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Dokumente besorgen. Prinzipiell sollten Sie persönlich bei der Behörde in Marbach am Neckar antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinen Partner schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Marbach am Neckar sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss hierfür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Eintragung der Hochzeit bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen vonnöten sein! Ihr Amt in Marbach am Neckar informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Marbach am Neckar

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis
Ludwigsburg

Höhe
224 m ü. NHN

Fläche
18,06 km2

Einwohner
15.797 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
875 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
07144

KFZ Kennzeichen
LB, VAI

Gemeindeschlüssel
08 1 18 049

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Marbach am Neckar

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Wegweiser:

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