Standesamt Winnenden Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Winnenden
Torstr. 10
71364 Winnenden


Mail:
standesamt@winnenden.de

Standesamt Baden-Württemberg
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00
Dienstag: 08:30 – 12:00
Mittwoch:
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 15:00 – 18:00
Freitag: 08:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Winnenden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 71 95) 1 33 70
E-Mail: standesamt@winnenden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Winnenden.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Winnenden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten bedeutsame Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Winnenden ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Winnenden geboren sind.

Im Folgenden sind ein paar allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Meistens führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen können auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Amt Winnenden das Dokument aus. Es bieten sich mannigfaltige Typen der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht zu verschiedene administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Winnenden eine neue Urkunde ersuchen. Dafür werden in der Regel persönliche Angaben und ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Winnenden

Definition

Eine Verehelichung definiert eine anerkannte, vorwiegend zulässig geregelte, untermauerte Kennzeichung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Eheschließung beim Standesamt Winnenden erklären und die dafür wichtigen Dokumente beschaffen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig im Winnenden vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, darf dieser den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Trauung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente vorliegen, Nachbildungen reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andere Belege gefordert sein! Ihr Standesamt in Winnenden berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Winnenden

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis
Rems-Murr-Kreis

Höhe
292 m ü. NHN

Fläche
28,05 km2

Einwohner
28.569 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1019 Einwohner je km2

Postleitzahl
71364

Vorwahl
07195

KFZ Kennzeichen
WN, BK

Gemeindeschlüssel
08 1 19 085

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Winnenden auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Winnenden

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Winnenden.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Baden-Württemberg: