Standesamt Hoßkirch Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Hoßkirch
Ebersbacher Straße 4
88361 Altshausen


Mail:
standesamt@hosskirch.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hoßkirch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hosskirch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hoßkirch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hoßkirch

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Hoßkirchgeborene Personen beim Standesamt Hoßkirch zu beantragen.

Hier sind einige allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Meistens besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen können auch die Eltern persönlich die Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Standesamtsbüro Hoßkirch das Dokument aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Typen von Geburtsurkunden, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Das Dokument fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird verwendet für unterschiedliche Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn die Geburtsurkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Hoßkirch eine neue Urkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hoßkirch

Definition

Eine Vermählung definiert eine dokumentierte, überwiegend zulässig zugestandene, verankerte Bestätigung eines Verbunds von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Heirat beim Standesamt Hoßkirch einleiten und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Hoßkirch antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner durch einen Brief ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Hoßkirch sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Amt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, nicht Originale sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andere Belege unerlässlich sein! Das Trauamt in Hoßkirch ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Hoßkirch zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Hoßkirch

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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