Standesamt Güglingen
Anschrift
Standesamt Güglingen
Marktstraße 19–21
74363 Güglingen
Mail: standesamt@gueglingen.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Güglingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@gueglingen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Güglingen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Güglingen
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, solche, die den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Güglingen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Güglingen beantragen.
Hier einige einige wenige generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Üblicherweise vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt melden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt stellt die Behörde in Güglingen das Dokument aus. Es bieten sich variantenreiche Versionen von Geburtsnachweisen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.
Verwendung
Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt bei vielfältige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung in einer Schule.
Wiederbeschaffung
Sollte das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Güglingen eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck werden meistens persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Güglingen
Definition
Eine Heirat beschreibt eine erklärte, gewöhnlich rechtlich legale, untermauerte Begründung einer Bindung zweier Personen.
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Vermählung beim Standesamt Güglingen einleiten und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Güglingen erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Güglingen antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen viele Fragen an die Verlobten stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Heirat bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Im gesondereten Sachverhalt unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Güglingen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Güglingen zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Güglingen
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Stuttgart
Kreis
Heilbronn
Höhe
206 m ü. NHN
Fläche
16,27 km2
Einwohner
6411 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
394 Einwohner je km2
Postleitzahl
74363
Vorwahl
07135
KFZ Kennzeichen
HN
Gemeindeschlüssel
08 1 25 038
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