Standesamt Rielasingen-Worblingen Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Rielasingen-Worblingen
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)


Mail:
standesamt@singen.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rielasingen-Worblingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@singen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rielasingen-Worblingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rielasingen-Worblingen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Rielasingen-Worblingengeborene Personen beim Standesamt Rielasingen-Worblingen zu beantragen.

Anbei einige allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Generell führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Amt Rielasingen-Worblingen die Geburtsurkunde aus. Es finden sich verschiedene Sorten der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird benötigt für mannigfaltige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Nachbestellung

Wenn die Geburtsurkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Rielasingen-Worblingen eine Duplikaturkunde ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rielasingen-Worblingen

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine dokumentierte, meistens gerecht rechtmäßige, gefestigte Bestätigung einer Verbindung mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung bei der Behörde in Rielasingen-Worblingen anzeigen und die dazu erforderlichen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie direkt im Rielasingen-Worblingen vorsprechen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er den anderen in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Rielasingen-Worblingen sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dazu einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Hochzeit amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Rielasingen-Worblingen klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Rielasingen-Worblingen

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Freiburg

Kreis
Konstanz

Höhe
429 m ü. NHN

Fläche
61,77 km2

Einwohner
48.587 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
787 Einwohner je km2

Postleitzahl
78224

Vorwahl
07731

KFZ Kennzeichen
KN, STO

Gemeindeschlüssel
08 3 35 075

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Rielasingen-Worblingen

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