Standesamt Gutach im Breisgau Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Gutach im Breisgau
Marktplatz 1–5
79183 Waldkirch


Mail:
standesamt@stadt-waldkirch.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gutach im Breisgau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-waldkirch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gutach im Breisgau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gutach im Breisgau

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, diejenigen, die die Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Gutach im Breisgaugeborene Personen beim Standesamt Gutach im Breisgau zu beantragen.

Nachstehend sind einige wenige generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Meistens übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, trotzdem können ebenso die Eltern persönlich die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Amt Gutach im Breisgau die Urkunde aus. Es finden sich verschiedene Versionen von Geburtsdokumenten, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt für diverse Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Gutach im Breisgau eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck werden gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gutach im Breisgau

Definition

Eine Vermählung benennt eine amtliche, weitgehend gerecht geregelte, gefestigte Erklärung eines Bündnisses beider Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt in Gutach im Breisgau erklären und die dazu unerlässlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Gutach im Breisgau vorsprechen. Ist einer der beiden nicht verfügbar darf dieser seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit die Behörde prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben vom Standesamt. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Das Trauamt in Gutach im Breisgau stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Gutach im Breisgau schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Gutach im Breisgau

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Freiburg

Kreis
Emmendingen

Höhe
274 m ü. NHN

Fläche
48,47 km2

Einwohner
21.899 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
452 Einwohner je km2

Postleitzahl
79183

Vorwahl
07681

KFZ Kennzeichen
EM

Gemeindeschlüssel
08 3 16 056

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Gutach im Breisgau

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Wegweiser:

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