Standesamt Schömberg
Anschrift
Standesamt Schömberg
Alte Hauptstraße 7
72355 Schömberg
Mail: standesamt@stadt-schoemberg.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schömberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-schoemberg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schömberg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Schömberg
Definition
Eine Hochzeit bildet eine dokumentierte, überwiegend rechtlich legale, gefestigte Begründung einer Vereinigung von paarigen Menschen.
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Heirat beim Standesamt Schömberg anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu beschaffen. Unbedingt müssen Sie selbst im Schömberg auftreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Verehelichung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Bericht der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Persönliche Vorstellung der Hochzeitswilligen beim Heiratsamt Schömberg. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er den anderen durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Trauung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten in Schömberg angemeldet werden.
Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland geschieden so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Unterschiede zählen nur, wenn die Ehe im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
- Die alte Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.
Sind Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden ausmachen und einen konkreten Zeitpunkt die Hochzeit festmachen.
Unterlagen
Vorwiegend sind folgende Bescheinigungen vorzuweisen:
Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Situationen können andere Unterlagen gewünscht sein! Das Trauamt in Schömberg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Normalerweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Schömberg schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Einholung der zwingenden Dokumente zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Schömberg
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Tübingen
Kreis
Zollernalbkreis
Höhe
676 m ü. NHN
Fläche
23,25 km2
Einwohner
4752 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
204 Einwohner je km2
Postleitzahl
72355
Vorwahl
07427
KFZ Kennzeichen
BL, HCH
Gemeindeschlüssel
08 4 17 057
Bürgermeister
Karl-Josef Sprenger
Landesportal Baden-Württemberg
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Schömberg
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Stadtgeschichte
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