Standesamt Oberharmersbach Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Oberharmersbach
Hauptstraße 19
77736 Zell am Harmersbach


Mail:
standesamt@zell.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberharmersbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@zell.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberharmersbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberharmersbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, welche die Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Oberharmersbach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Oberharmersbach eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind verschiedene grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Generell übernimmt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Oberharmersbach die Urkunde aus. Es finden sich variantenreiche Formen von Geburtsnachweisen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Sie wird benötigt bei verschiedene Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Oberharmersbach eine Ersatzurkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich meistens persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberharmersbach

Definition

Eine Trauung definiert eine behördliche, meistens gesetzlich legale, verankerte Begründung einer Beziehung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Verehelichung bei der Behörde in Oberharmersbach aufnehmen und die hierbei erforderlichen Nachweise. holen. Generell sollten Sie eigenhändig beim Amt in Oberharmersbach antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, seinen Partner schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht in Oberharmersbach sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück der Behörde. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere erforderlich sein! Das Standesamt in Oberharmersbach informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Oberharmersbach

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Freiburg

Kreis
Ortenaukreis

Höhe
223 m ü. NHN

Fläche
36,41 km2

Einwohner
8134 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
223 Einwohner je km2

Postleitzahl
77736

Vorwahl
07835

KFZ Kennzeichen
OG, BH, KEL, LR, WOL

Gemeindeschlüssel
08 3 17 146

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Oberharmersbach

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Wegweiser:

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