Standesamt Rosenfeld Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Rosenfeld
Frauenberggasse 1
72348 Rosenfeld


Mail:
standesamt@rosenfeld.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rosenfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rosenfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rosenfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rosenfeld

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Rosenfeldgeborene Personen beim Standesamt Rosenfeld zu beantragen.

Im Weiteren sind verschiedene grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Normalerweise tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem können gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert die Behörde in Rosenfeld das Dokument aus. Es sind vorhanden verschiedene Formen von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird benötigt für verschiedene bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Urkunde verlegt wird oder beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Rosenfeld einen Ersatz beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rosenfeld

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine erklärte, vorwiegend juristisch erlaubte, belegte Form einer Verbindung zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung beim Standesamt in Rosenfeld einleiten und die dafür unerlässlichen Unterlagen zu holen. Generell müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Rosenfeld vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Rosenfeld antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann dafür viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht der Behörde. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Rosenfeld berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Rosenfeld

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Tübingen

Kreis
Zollernalbkreis

Höhe
620 m ü. NHN

Fläche
51,11 km2

Einwohner
6436 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
126 Einwohner je km2

Postleitzahl
72348

Vorwahl
07428

KFZ Kennzeichen
BL, HCH

Gemeindeschlüssel
08 4 17 054

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Rosenfeld

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Wegweiser:

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