Standesamt Tübingen

Anschrift

Standesamt Tübingen
Am Markt 1
72070 Tübingen


Mail:
standesamt@tuebingen.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Tübingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@tuebingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Tübingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Tübingen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Tübingen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Tübingen geboren sind.

Nachfolgend finden Sie einige Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Amt Tübingen die Urkunde aus. Es gibt mannigfaltige Versionen der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Das Dokument wird eingesetzt zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Tübingen eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden üblicherweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Tübingen

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine anerkannte, zumeist rechtens legale, belegte Bestätigung eines Verbunds beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Tübingen anmelden und die dazu relevanten Nachweise. beziehen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich beim Amt in Tübingen vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Tübingen antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Eintragung der Verehelichung verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung der Behörde. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen eingereicht werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können andere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Trauamt in Tübingen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Tübingen schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Einholung der erforderlichen Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Tübingen

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Tübingen

Kreis
Tübingen

Höhe
341 m ü. NHN

Fläche
108,06 km2

Einwohner
91.877 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
850 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel
08 4 16 041

Landesportal

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Baden Württemberg

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