Standesamt Kirchzarten Geburtsurkunde
Anschrift
Standesamt Kirchzarten
Talvogteistraße 12
79199 Kirchzarten
Mail: standesamt@kirchzarten.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchzarten vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@kirchzarten.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchzarten.
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Personenstandsurkunden vom Standesamt Kirchzarten
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Kirchzarten geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Kirchzarten beantragen.
Nachstehend sind einige Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Gewöhnlich vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch dürfen auch die Eltern selbst ihre Geburt einreichen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Kirchzarten das Dokument aus. Es existieren diverse Sorten von Geburtsdokumenten, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.
Gebrauch
Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird für diverse bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.
Wiederbeschaffung
Sofern die Geburtsurkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Kirchzarten eine Duplikaturkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Kirchzarten
Definition
Eine Verehelichung definiert eine erklärte, überwiegend legitim geregelte, verankerte Erklärung eines Beisammenseins von paarigen Einzelnen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Heirat bei der Behörde in Kirchzarten einleiten und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie direkt im Kirchzarten auftreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist dieser befugt die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die Anmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte muss dazu eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Heirat verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Situationen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Kirchzarten informiert Sie gerne!
Fristen
Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Kirchzarten zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden Zeit kosten kann.
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Kirchzarten
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Kirchzarten auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Kirchzarten.
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