Standesamt Leonberg

Anschrift

Standesamt Leonberg
Marktplatz 9
71229 Leonberg


Mail:
standesamt@leonberg.de

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Öffnungszeiten*:

Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Leonberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 71 52) 9 90 23 02
E-Mail: standesamt@leonberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Leonberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Leonberg

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine begründete, meistens gesetzlich erlaubte, belegte Form eines Verbunds mehrerer Menschen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Verehelichung beim Standesamt Leonberg anmelden und die dazu unerlässlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich bei der Behörde in Leonberg auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür viele Fragen an die Eheschließenden stellen.
 

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Hochzeitswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Leonberg . Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Ehenschließung anzumelden. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter in Leonberg angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe in einem anderen Land, getrennt, so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung bescheinigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder andere gerichtlichen Entscheidungen geschieden sein.

 

Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Aus diesen Gründen ist eine Ehe augeschlossen.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

Sind Sie von einem anderen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis die Ehewilligen ausmachen und einen endgültigen Tag für die Trauung vereinbaren.

Unterlagen

Meist sind folgende Schreiben abzugeben:

 Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Urkunde anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andere Belege relevant sein! Ihr Trauamt in Leonberg informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Leonberg zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Leonberg

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis
Böblingen

Höhe
386 m ü. NHN

Fläche
48,73 km2

Einwohner
48.931 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
1004 Einwohner je km2

Postleitzahl
71229

Vorwahl
07152

KFZ Kennzeichen
BB, LEO

Gemeindeschlüssel
08 1 15 028

Bürgermeister

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