Standesamt Karlsruhe Stupferich

Anschrift

Standesamt Karlsruhe Stupferich
Kaiserallee 8
76133 Karlsruhe


Mail:
standesamt@karlsruhe.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Monta: 08:30 – 12:30
Dienstag: 08:30 – 12:30
Mittwoch: 08:30 – 12:30
Donnerstag: 08:30 – 12:30, 14:00 – 17:00
Freitag: 08:30 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Karlsruhe Stupferich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0721) 13 33 38 9
E-Mail: standesamt@karlsruhe.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Karlsruhe Stupferich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Karlsruhe Stupferich

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Karlsruhe Stupferich geboren wurden, beim Standesamt Karlsruhe Stupferich beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie ein paar allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Praxis besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt die Behörde in Karlsruhe Stupferich das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung diverse Typen der Geburtsnachweisen, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird benötigt bei unterschiedliche administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls die Urkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Karlsruhe Stupferich einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck benötigt man in der Regel persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Karlsruhe Stupferich

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine amtliche, meistens legitim geregelte, verankerte Basis einer Verbindung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Karlsruhe Stupferich einleiten und die hierfür relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie direkt im Karlsruhe Stupferich vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht in Karlsruhe Stupferich sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können andersartige Nachweise wichtig sein! Ihr Standesamt in Karlsruhe Stupferich beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Karlsruhe Stupferich schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Karlsruhe Stupferich

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Karlsruhe

Kreis

Höhe
115 m ü. NHN

Fläche
173,42 km2

Einwohner
306.502 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1767 Einwohner je km2

Postleitzahl
76133

Vorwahl
0721

KFZ Kennzeichen
KA

Gemeindeschlüssel
08 2 12 000

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Karlsruhe Stupferich

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Wegweiser:

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