Standesamt Sipplingen Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Sipplingen
Münsterstraße 15–17
88662 Überlingen


Mail:
standesamt@ueberlingen.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sipplingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ueberlingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sipplingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Sipplingen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Sipplingen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Sipplingen beantragen.

Im Folgenden sind ein paar grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Normalerweise tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, trotzdem dürfen auch die Eltern eigenständig die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt die Behörde in Sipplingen die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Kategorien der Geburtsnachweisen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Das Dokument wird verwendet für verschiedene administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Sipplingen einen Ersatz anfordern. Hierfür benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Sipplingen

Definition

Eine Ehe benennt eine dokumentierte, meistens gesetzlich zulässige, gefestigte Grundlage einer Bindung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Trauung beim Standesamt in Sipplingen einleiten und die hierbei unerlässlichen Dokumente besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Sipplingen erscheinen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Sipplingen sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann hierfür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Eintragung der Trauung amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Sipplingen informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Sipplingen schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der zwingenden Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Sipplingen

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Tübingen

Kreis
Bodenseekreis

Höhe
403 m ü. NHN

Fläche
58,63 km2

Einwohner
22.684 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
387 Einwohner je km2

Postleitzahl
88662

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
FN, TT, ÜB

Gemeindeschlüssel
08 4 35 059

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Sipplingen

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