Standesamt Holzkirch
Anschrift
Standesamt Holzkirch
Marktplatz 1
89129 Langenau
Mail: standesamt@langenau.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Holzkirch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@langenau.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Holzkirch.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Holzkirch
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Holzkirchgeborene Personen beim Standesamt Holzkirch zu beantragen.
Im Folgenden sind einige generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Generell verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt anmelden.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Amt Holzkirch die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich diverse Kategorien von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.
Anwendung
Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird verwendet für mannigfaltige bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Wenn das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Holzkirch eine Ersatzurkunde anfordern. Dafür sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben und eine Identifikation, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Holzkirch
Definition
Eine Trauung benennt eine begründete, überwiegend zulässig rechtmäßige, belegte Kennzeichung einer Beziehung zweier Menschen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung bei der Behörde in Holzkirch anzeigen und die hierfür unerlässlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst beim Amt in Holzkirch auftreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.
Welche Behörde für die Eintragung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit durchführen wollen.
Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann dafür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Heirat bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schreiben des Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Situationen können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Hochzeitsamt in Holzkirch berät Sie gerne.
Fristen
Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Unterlagen zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Holzkirch
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Tübingen
Kreis
Alb-Donau-Kreis
Höhe
458 m ü. NHN
Fläche
75,03 km2
Einwohner
15.501 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
207 Einwohner je km2
Postleitzahl
89129
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
UL
Gemeindeschlüssel
08 4 25 072
Wegweiser:
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