Standesamt Leimen
Anschrift
Standesamt Leimen
Rathausstraße 6–8
69181 Leimen
Mail: standesamt@leimen.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Leimen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@leimen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Leimen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Leimen
Definition
Ein Ehebündnis bildet eine amtliche, gewöhnlich zulässig zulässige, verankerte Grundlage eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Menschen.
Beschreibung
Die Personen sollten die Heirat bei der Behörde in Leimen einleiten und die dafür unerlässlichen Unterlagen zu beschaffen. Prinzipiell sollten Sie selber im Leimen erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Aufnahme der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in geschriebener Form dazu ernennen, die Ehenschließung zu melden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Leimen gemeldet werden.
Die Verlobten müssen volljährig sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn die Ehegemeinschaft im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
- Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.
Sind Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen Termin für die Vermählung festmachen.
Unterlagen
Meistens sind folgende Dokumente vorzuzeigen:
Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Leimen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Leimen zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Leimen
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Karlsruhe
Kreis
Rhein-Neckar-Kreis
Höhe
118 m ü. NHN
Fläche
20,64 km2
Einwohner
27.016 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
1309 Einwohner je km2
Postleitzahl
69181
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
HD
Gemeindeschlüssel
08 2 26 041
Bürgermeister
Landesportal Baden-Württemberg
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Leimen
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Stadtgeschichte
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