Standesamt Gäufelden Geburtsurkunde
Anschrift
Standesamt Gäufelden
Postfach 20
71126 Gäufelden
Mail: standesamt@gaeufelden.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gäufelden vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@gaeufelden.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gäufelden.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Gäufelden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, die die Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Gäufelden geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Gäufelden beantragen.
Im Folgenden sind zahlreiche allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der Bundesrepublik müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, trotzdem dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist liefert das Amt Gäufelden die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Formen von Geburtsurkunden, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.
Verwendung
Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird benötigt für verschiedene bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Falls die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Gäufelden eine Duplikaturkunde anfordern. Hierfür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und eine Identifikation, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Gäufelden
Definition
Ein Ehebündnis benennt eine begründete, meistens legitim geregelte, gestärkte Bestätigung einer Verbindung von zwei Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Personen können die Verehelichung beim Amt in Gäufelden erklären und die dazu unerlässlichen Nachweise. holen. Unbedingt müssen Sie offiziell im Gäufelden erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.
Welche Behörde für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.
Die Anmeldung der Trauung ist zwingend, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss deswegen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderer Lage können andersartige Unterlagen relevant sein! Ihr Hochzeitsamt in Gäufelden klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Gäufelden zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Papiere Zeit kosten kann.
Kosten
Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Gäufelden
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Personensuche in Gäufelden
Hier geht es zur Dienstleistung einer Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt.Grundbuchauszug für
Gäufelden
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