Standesamt Asselfingen

Anschrift

Standesamt Asselfingen
Lindenstraße 6
89176 Asselfingen


Mail:
standesamt@asselfingen.de

Standesamt Baden-Württemberg
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Asselfingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@asselfingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Asselfingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Asselfingen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Asselfingengeborene Personen beim Standesamt Asselfingen zu beantragen.

Anbei verschiedene generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. In der Praxis führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert die Behörde in Asselfingen die Urkunde aus. Es finden sich variantenreiche Versionen von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird verwendet für mannigfaltige administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Asselfingen eine Duplikaturkunde anfordern. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Angaben und ein Ausweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Asselfingen

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine dokumentierte, meistens juristisch statthafte, festgemachte Bestätigung einer Beziehung beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt Asselfingen anmelden und die dazu wichtigen Dokumente erhalten. Generell müssen Sie offiziell bei der Behörde in Asselfingen vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht in Asselfingen sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dazu ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben vorliegen, nicht Originale reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können weitere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Asselfingen berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Asselfingen zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.