Standesamt Lauterach
Anschrift
Standesamt Lauterach
Marktstraße 1
89597 Munderkingen
Mail: standesamt@munderkingen.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lauterach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@munderkingen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lauterach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Lauterach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Lauterach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Lauterach beantragen.
Im Folgenden sind ein paar Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Regel tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, allerdings können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt anmelden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamtsbüro Lauterach das Dokument aus. Es gibt unterschiedliche Versionen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.
Nutzung
Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Sie wird eingesetzt zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung an einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Im Falle, dass das Dokument abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Lauterach einen Ersatz ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten sowie eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Lauterach
Definition
Ein Ehebündnis verdeutlicht eine dokumentierte, meistenteils gesetzlich legale, belegte Begründung eines Beisammenseins mehrerer Personen.
Beschreibung
Die Verlobten sollten die Eheschließung bei der Behörde in Lauterach einleiten und die hierbei unerlässlichen Dokumente holen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Lauterach vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, seinen Partner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht in Lauterach sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.
Welche Behörde für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen einige Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Verehelichung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Nachbildungen reichen nicht aus !
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen relevant sein! Ihr Amt in Lauterach ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Lauterach zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der zwingenden Nachweise etwas dauern kann.
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Lauterach
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Tübingen
Kreis
Alb-Donau-Kreis
Höhe
516 m ü. NHN
Fläche
13,07 km2
Einwohner
5385 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
412 Einwohner je km2
Postleitzahl
89597
Vorwahl
07393
KFZ Kennzeichen
UL
Gemeindeschlüssel
08 4 25 081
Wegweiser:
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