Standesamt Laichingen
Anschrift
Standesamt Laichingen
Bahnhofstraße 26
89150 Laichingen
Mail: standesamt@laichingen.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Laichingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@laichingen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Laichingen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Laichingen
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Laichingen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Laichingen eine Geburtsurkunde beantragen.
Nachfolgend finden Sie mehrere allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In unserem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. In der Praxis tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt anmelden.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Amt Laichingen das Dokument aus. Man unterscheidet verschiedenartige Arten von Geburtsnachweisen, so wie die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.
Anwendung
Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird bei verschiedene bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Wenn die Urkunde verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Laichingen eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Daten und eine Identifikation, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Laichingen
Definition
Eine Verehelichung bezeichnet eine begründete, zumeist gesetzlich statthafte, gestärkte Basis eines Bündnisses zweier zusammengehörender Personen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Heirat bei der Behörde in Laichingen aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell bei der Behörde in Laichingen auftreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Laichingen antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.
Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Heirat aufnehmen wollen.
Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür viele Fragen an die Verlobten stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In expliziten Fällen werden weitere Untelagen vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Laichingen berät Sie gerne.
Fristen
Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Laichingen zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Urkunden Zeit kosten kann.
Kosten
Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Laichingen
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Tübingen
Kreis
Alb-Donau-Kreis
Höhe
755 m ü. NHN
Fläche
69,83 km2
Einwohner
12.118 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
174 Einwohner je km2
Postleitzahl
89150
Vorwahl
07333
KFZ Kennzeichen
UL
Gemeindeschlüssel
08 4 25 071
Wegweiser:
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