Standesamt Neuenbürg Geburtsurkunde
Anschrift
Standesamt Neuenbürg
Rathausstraße 2
75305 Neuenbürg
Mail: standesamt@neuenbuerg.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neuenbürg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@neuenbuerg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neuenbürg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Neuenbürg
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, welche Dokumente die Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Neuenbürg geboren wurden, beim Standesamt Neuenbürg beantragt werden.
Anbei einige Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der Bundesrepublik müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, jedoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt registrieren.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Neuenbürg die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedenartige Versionen von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
Gebrauch
Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Nachbestellung
Sollte die Urkunde verschwindet oder beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Neuenbürg einen Ersatz anfordern. Hierfür werden normalerweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Neuenbürg
Definition
Eine Ehe bestimmt eine behördliche, meistenteils zulässig zulässige, belegte Form einer Verbindung mehrerer Einzelpersonen.
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Trauung bei der Behörde in Neuenbürg erklären und die hierfür relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Generell sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Neuenbürg antreten. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Neuenbürg sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welche Behörde für die Eintragung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird hierfür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Aufnahme der Heirat rechtskräftig. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Neuenbürg berät Sie gerne.
Fristen
Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Neuenbürg schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Papiere Zeit kosten kann.
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Neuenbürg
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Karlsruhe
Kreis
Enzkreis
Höhe
323 m ü. NHN
Fläche
28,15 km2
Einwohner
8357 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
297 Einwohner je km2
Postleitzahl
75305
Vorwahl
07082
KFZ Kennzeichen
PF
Gemeindeschlüssel
08 2 36 043
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Neuenbürg auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Neuenbürg.
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