Standesamt Ebersbach-Musbach Geburtsurkunde
Anschrift
Standesamt Ebersbach-Musbach
Ebersbacher Straße 4
88361 Altshausen
Mail: standesamt@ebersbach-musbach.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ebersbach-Musbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@ebersbach-musbach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ebersbach-Musbach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Ebersbach-Musbach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Ebersbach-Musbachgeborene Personen beim Standesamt Ebersbach-Musbach zu beantragen.
Nachstehend sind ein paar allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Regel führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt einreichen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt stellt die Behörde in Ebersbach-Musbach die Urkunde aus. Es existieren diverse Versionen von Geburtsnachweisen, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.
Verwendung
Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird gebraucht bei verschiedene administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.
Neubestellung
Sollte die Geburtsurkunde verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Ebersbach-Musbach eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Ebersbach-Musbach
Definition
Eine Ehe verdeutlicht eine bewiesene, meistens zulässig rechtmäßige, verankerte Begründung eines Verbunds beider Personen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Amt in Ebersbach-Musbach einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt im Ebersbach-Musbach auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung registrieren wollen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann hierfür ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für das Recht der Trauung wirksam. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Abzüge reichen nicht aus !
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben vonnöten sein! Ihr Trauamt in Ebersbach-Musbach berät Sie gerne.
Fristen
Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Ebersbach-Musbach schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Nachweise etwas dauern kann.
Kosten
Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Ebersbach-Musbach
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Ebersbach-Musbach auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Altshausen.
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