Standesamt Neuenstein

Anschrift

Standesamt Neuenstein
Schlossstraße 20
74632 Neuenstein


Mail:
standesamt@neuenstein.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neuenstein vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neuenstein.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neuenstein.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Neuenstein

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine erklärte, zumeist rechtens statthafte, belegte Basis einer Verbindung mehrerer Menschen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Eheschließung beim Amt in Neuenstein einleiten und die dafür wichtigen Anträge und Urkunden beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Neuenstein erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen einige Fragen an die Verlobten stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Hochzeitswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen mittels einer Vollmacht beauftragen, die Ehevereinigung zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter in Neuenstein angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung genehmigt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn die Ehe im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es ratsam, zeitig den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Informationen erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.

  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.

 

Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. augeschlossen.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen fixen Termin für die Vermählung festlegen.

Unterlagen

In der Norm sind folgende Papiere darzulegen:

 Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Kopien sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen unerlässlich sein! Das Standesamt in Neuenstein berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Neuenstein schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten
Neuenstein

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis
Hohenlohekreis

Höhe
284 m ü. NHN

Fläche
47,84 km2

Einwohner
6646 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
139 Einwohner je km2

Postleitzahl
74632

Vorwahl
07942

KFZ Kennzeichen
KÜN, ÖHR

Gemeindeschlüssel
08 1 26 058

Bürgermeister
Karl-Michael Nicklas

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Baden-Württemberg

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Neuenstein

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