Standesamt Höfen an der Enz Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Höfen an der Enz
Kernerstraße 11
75323 Bad Wildbad


Mail:
standesamt@bad-wildbad.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Höfen an der Enz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bad-wildbad.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Höfen an der Enz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Höfen an der Enz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Höfen an der Enz ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Höfen an der Enz geboren sind.

Im Folgenden sind ein paar allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Meistens tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamtsbüro Höfen an der Enz die Urkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Versionen der Geburtsdokumenten, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird benötigt für diverse Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Höfen an der Enz eine neue Urkunde anfordern. Dafür benötigt man normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Höfen an der Enz

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine anerkannte, gewöhnlich legitim zulässige, festgemachte Bestätigung einer Beziehung mehrerer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt Höfen an der Enz erklären und die dafür erforderlichen Anträge und Urkunden besorgen. Unbedingt müssen Sie direkt beim Standesamt Höfen an der Enz antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinen Partner schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss deswegen ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte eine Mitteilung der Behörde. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere vonnöten sein! Ihr Amt in Höfen an der Enz ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Höfen an der Enz zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Höfen an der Enz

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Karlsruhe

Kreis
Calw

Höhe
425 m ü. NHN

Fläche
105,22 km2

Einwohner
10.397 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
99 Einwohner je km2

Postleitzahl
75323

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
CW

Gemeindeschlüssel
08 2 35 079

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Höfen an der Enz

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Wegweiser:

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