Standesamt Schönau

Anschrift

Standesamt Schönau
Rathausstraße 28
69250 Schönau


Mail:
standesamt@stadt-schoenau.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-schoenau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Schönau

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine behördliche, meistenteils rechtens legale, gefestigte Grundlage einer Bindung von paarigen Menschen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Standesamt Schönau anmelden und die hierbei erforderlichen Nachweise. beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig im Schönau vorsprechen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Schönau antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dazu ein paar Fragen an das Paar richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Schönau. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht beauftragen, die Ehenschließung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter in Schönau angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.

  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.

 

Sind Sie in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht gestattet.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

Kommen Sie von einem anderen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Verlobten festmachen und einen endgültigen Termin für die Trauung festmachen.

Unterlagen

Meistens sind folgende Bescheinigungen vorzuweisen:

 Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise notwendig sein! Das Amt in Schönau klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Schönau zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Schönau

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Karlsruhe

Kreis
Rhein-Neckar-Kreis

Höhe
180 m ü. NHN

Fläche
22,49 km2

Einwohner
4406 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
196 Einwohner je km2

Postleitzahl
69250

Vorwahl
06228

KFZ Kennzeichen
HD

Gemeindeschlüssel
08 2 26 080

Bürgermeister
Matthias Frick (CDU)

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Schönau

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