Standesamt Schönau
Anschrift
Standesamt Schönau
Rathausstraße 28
69250 Schönau
Mail: standesamt@stadt-schoenau.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-schoenau.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönau.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Schönau
Definition
Eine Trauung verdeutlicht eine behördliche, meistenteils rechtens legale, gefestigte Grundlage einer Bindung von paarigen Menschen.
Beschreibung
Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Standesamt Schönau anmelden und die hierbei erforderlichen Nachweise. beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig im Schönau vorsprechen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Schönau antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Amt für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren zwingend.
Voraussetzungen
Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Schönau. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht beauftragen, die Ehenschließung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter in Schönau angemeldet werden.
Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so heißt das: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
- Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.
Sind Sie in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?
Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.
Kommen Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.
Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Verlobten festmachen und einen endgültigen Termin für die Trauung festmachen.
Unterlagen
Meistens sind folgende Bescheinigungen vorzuweisen:
Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien sind nicht gestattet!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise notwendig sein! Das Amt in Schönau klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Schönau zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Papiere Zeit benötigen wird.
Kosten
Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Schönau
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Karlsruhe
Kreis
Rhein-Neckar-Kreis
Höhe
180 m ü. NHN
Fläche
22,49 km2
Einwohner
4406 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
196 Einwohner je km2
Postleitzahl
69250
Vorwahl
06228
KFZ Kennzeichen
HD
Gemeindeschlüssel
08 2 26 080
Bürgermeister
Matthias Frick (CDU)
Landesportal Baden-Württemberg
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Schönau
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Schönau.
Stadtgeschichte
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Schönau auf Wikipedia.
Stellenangebote
Aktuelle Stellenangebote bei der Behörde in Schönau.
Wegweiser:
Startseite » Baden-Württemberg » Standesamt Schönau