Standesamt Philippsburg Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Philippsburg
Rote-Tor-Straße 6–10
76661 Philippsburg


Mail:
standesamt@philippsburg.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Philippsburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@philippsburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Philippsburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Philippsburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Philippsburg geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Philippsburg beantragen.

Nachfolgend finden Sie verschiedene generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Gewöhnlich tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings können ebenso die Eltern eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Amt Philippsburg die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Kategorien der Geburtsurkunden, so wie die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird gebraucht bei mannigfaltige administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls die Urkunde verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Philippsburg eine Ersatzurkunde beantragen. Dafür werden in der Regel personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Philippsburg

Definition

Eine Trauung bestimmt eine behördliche, weitgehend legitim geregelte, gesicherte Form einer Beziehung beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Trauung beim Amt in Philippsburg einleiten und die dafür unerlässlichen Dokumente beziehen. Generell müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Philippsburg antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte muss dafür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Registration der Hochzeit amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Bericht vom Standesamt. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen werden weitere Untelagen notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Philippsburg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Philippsburg zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Philippsburg

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Karlsruhe

Kreis
Karlsruhe

Höhe
100 m ü. NHN

Fläche
50,54 km2

Einwohner
13.713 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
271 Einwohner je km2

Postleitzahl
76661

Vorwahl
07256

KFZ Kennzeichen
KA

Gemeindeschlüssel
08 2 15 066

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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