Standesamt Großbottwar

Anschrift

Standesamt Großbottwar
Marktplatz 1
71723 Großbottwar


Mail:
stadt@grossbottwar.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großbottwar vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 71 48) 31 20
E-Mail: stadt@grossbottwar.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großbottwar.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Großbottwar

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Großbottwar geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Großbottwar beantragen.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. In der Regel erledigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, aber dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamtsbüro Großbottwar die Urkunde aus. Es existieren diverse Kategorien von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Sie wird bei verschiedene bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Urkunde verschwindet oder beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Großbottwar eine Duplikaturkunde bitten. Hierfür werden gewöhnlich persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Großbottwar

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine begründete, meistenteils gerecht geregelte, belegte Bestätigung einer Bindung beider Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Eheschließung beim Standesamt Großbottwar anzeigen und die dafür unerlässlichen Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig im Großbottwar vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser den anderen durch eine Vollmacht zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dazu eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Fotokopien gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere notwendig sein! Ihr Hochzeitsamt in Großbottwar berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Großbottwar zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Großbottwar

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis
Ludwigsburg

Höhe
215 m ü. NHN

Fläche
25,51 km2

Einwohner
8403 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
329 Einwohner je km2

Postleitzahl
71723

Vorwahl
07148

KFZ Kennzeichen
LB, VAI

Gemeindeschlüssel
08 1 18 021

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Großbottwar

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