Standesamt Efringen-Kirchen Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Efringen-Kirchen
Hauptstraße 26
79588 Efringen-Kirchen


Mail:
standesamt@efringen-kirchen.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Efringen-Kirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@efringen-kirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Efringen-Kirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Efringen-Kirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Efringen-Kirchen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Efringen-Kirchen beantragen.

Nachstehend sind einige allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Generell besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Amt Efringen-Kirchen die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Arten der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird benötigt bei vielfältige administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Efringen-Kirchen einen Ersatz ersuchen. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Efringen-Kirchen

Definition

Eine Ehe bildet eine anerkannte, meistens zulässig rechtmäßige, gesicherte Grundlage einer Bindung beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Trauung beim Standesamt Efringen-Kirchen erklären und die dazu erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie selber im Efringen-Kirchen antreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren abweichende Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Trauung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Bericht der Behörde. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Replikate sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können weitere Papiere wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Efringen-Kirchen berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Efringen-Kirchen

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

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Wegweiser:

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